Baumpflege / Hecken schneiden
Lokale Regelungen
In Dresden gelten die gleichen bundesweiten Regelungen des BNatSchG. Es können jedoch zusätzlich spezifische lokale Vorschriften und Verordnungen existieren, die ergänzend oder konkretisierend sind. Es ist daher ratsam, sich bei der Stadtverwaltung Dresden oder dem zuständigen Umweltamt über weitere Details zu informieren.
Fazit
Im Sommer, speziell zwischen dem 1. März und dem 30. September, dürfen Hecken in Dresden nicht geschnitten werden, um die Tierwelt zu schützen. Es gibt jedoch Ausnahmen für notwendige Pflegeschnitte oder bei akuter Gefahr, wie beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Formschnitte, die dazu dienen, die gewünschte Form einer Hecke zu erhalten und neuen Zuwachs zu entfernen, sind ebenfalls erlaubt, sofern keine Tiere gestört werden. Darüber hinaus sollte der Heckenschnitt nicht während des Austriebs, bei extremen Temperaturen, während der Trockenheit, kurz vor dem Winter oder während der Blütezeit erfolgen, um die Gesundheit der Pflanze zu gewährleisten. Die Grundlage für diese Regelung bildet das Bundesnaturschutzgesetz § 39 Absatz 5.
Weitere Empfehlungen für den Heckenschnitt
- Während des Austriebs: Das Schneiden während des Austriebs kann das Wachstum der Pflanze beeinträchtigen und zu Stress führen.
- Bei extremen Temperaturen: Das Schneiden bei extremen Hitze- oder Kältebedingungen kann zu zusätzlichem Stress für die Pflanze führen.
- Während der Trockenheit: Es ist ratsam, das Schneiden während trockener Perioden zu vermeiden, da dies die Erholung der Pflanze beeinträchtigen kann.
- Kurz vor dem Winter: Intensive Schnitte kurz vor dem Winter können das Überleben der Pflanze beeinträchtigen, da sie sich nicht ausreichend erholen können, bevor die kälteren Temperaturen eintreten.
- Während der Blütezeit: Das Schneiden während der Blütezeit kann die Blütenproduktion beeinträchtigen und die Gesundheit der Pflanze gefährden.
Das Schneiden von Bäumen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Baumart, des Alters, des Gesundheitszustands und der gewünschten Ziele der Baumpflege. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:
In Deutschland gibt es spezielle gesetzliche Regelungen zum Schutz von Hecken und anderen Gehölzen, insbesondere in Bezug auf den Zeitraum, in dem diese geschnitten oder gerodet werden dürfen. Diese Regelungen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der relevante Paragraf ist § 39 Absatz 5 BNatSchG.
Gesetzliche Grundlage
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2: Dieser Paragraf besagt, dass es verboten ist, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Grund für das Verbot
Schutz der Tierwelt: Der Hauptgrund für dieses Verbot ist der Schutz der brütenden Vögel sowie anderer Tiere, die in diesen Gehölzen leben oder nisten. Während der Brutzeit benötigen die Tiere ungestörte Rückzugsorte.
Ausnahmen
- Schonende Form- und Pflegeschnitte: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind auch während des Verbotszeitraums erlaubt, sofern dadurch keine Vögel gestört werden. Formschnitte dienen dazu, die gewünschte Form einer Hecke oder eines Gehölzes zu erhalten. Dies umfasst das Zurückschneiden neuer Triebe und das Entfernen von übermäßigem Zuwachs, um die Pflanze in Form zu halten, ohne sie stark zu beeinträchtigen.
- Gefahr im Verzug: Wenn von der Hecke eine unmittelbare Gefahr ausgeht (z.B. Verkehrssicherheit), kann ein Rückschnitt notwendig und erlaubt sein. Dies umfasst beispielsweise das Zurückschneiden von Hecken, die in den Verkehrsraum hineinragen und somit die Sicht oder den Verkehrsfluss beeinträchtigen.