Wussten Sie schon
In Deutschland können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden und somit zu einer Ersparnis bei der Einkommensteuer führen. Zu den absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem:
Reinigungsarbeiten:
Kosten für die Reinigung der Wohnung oder des Hauses durch eine Firma können abgesetzt werden.
Gartenpflege:
Ausgaben für die Pflege des Gartens, wie z.B. Rasenmähen, Heckenschnitt oder Unkrautentfernung, sind steuerlich absetzbar.
Handwerkerleistungen:
Handwerkerarbeiten in Ihrem Haushalt, wie Reparaturen an Wasserleitungen, Heizungsanlagen oder Elektroinstallationen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
Hausmeisterdienste:
Die Kosten für die Beauftragung eines Hausmeisterservices, der verschiedene haushaltsnahe Dienstleistungen erbringt, sind steuerlich absetzbar.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Dienstleistungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen
erfüllen müssen, um als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt zu werden. Es empfiehlt sich, vor der Absetzung der Kosten eine Steuerberatung oder das Finanzamt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Belege und Rechnungen vorliegen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihr Zuhause zu verschönern und komfortabler zu gestalten, ohne dabei Ihr Budget zu belasten. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihre Wünsche zu verwirklichen und eine saubere und gepflegte Umgebung für Sie zu schaffen.
Lassen Sie uns Ihnen helfen, Geld zu sparen und Zeit zu gewinnen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung zu unseren haushaltsnahen Dienstleistungen.
19.08.2023
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet derzeit Zuschüsse für Baumaßnahmen an Häusern und Wohnungen an,
die dazu dienen, Barrieren zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Bei schnellem Handeln können Sie sich Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro sichern. Das Förderprogramm 455-B der KfW wurde seit Mitte Juli wieder aufgenommen und unterstützt Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern.
Wenn Sie beispielsweise Umbauten im Hinblick auf das Älterwerden planen, können Sie einen Förderantrag im KfW-Zulassungsportal stellen. In diesem Fall können Sie bis zu 6.250 Euro Unterstützung erhalten, während für einzelne Maßnahmen ein Zuschuss von bis zu 2.500 Euro möglich ist.
Es lohnt sich, schnell zu handeln, da die KfW den Zuschuss für berechtigte Antragsteller reserviert und auszahlt, sobald die erforderlichen Nachweise eingereicht wurden. Der Fördertopf für dieses Jahr umfasst insgesamt 75 Millionen Euro.
Die KfW fördert verschiedene Maßnahmen von Privatpersonen zur Reduzierung von Barrieren, wie die Verbreiterung von Wegen zum Gebäude, den Abbau von Stufen, die Beseitigung von Schwellen oder die Installation bodengleicher Duschen. Auch altersgerechte Assistenzsysteme und Smart-Home-Anwendungen wie Notrufsysteme oder Antriebe für Rollläden werden gefördert.
Interessanterweise wird auch der Ersterwerb einer bereits umgebauten Immobilie unterstützt, sofern die Kosten für die durchgeführten Maßnahmen im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, kann durch einen Vorab-Check festgestellt werden, den Sie ohne Anmeldung bei der KfW durchführen können.
Zusammengefasst:
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KfW bietet Zuschüsse für Barrierereduzierung und Wohnkomfortsteigerung.
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Maximal 6.250 Euro Zuschuss für "Altersgerechtes Haus" und 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen.
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Schnelles Handeln empfohlen, da begrenzte Mittel vorhanden sind.
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Verschiedene Maßnahmen werden gefördert, darunter auch Assistenzsysteme und Smart-Home-Anwendungen.
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Auch Ersterwerb umgebauter Immobilien wird unterstützt, wenn Kosten im Kaufvertrag ausgewiesen sind.